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Zusatzbezeichnungen, Bereichsweiterbildung

Neben der Weiterbildung in einem Gebiet gibt es auch die Möglichkeit, sich in einem bestimmten fachlichen Bereich zu spezialiseren. Die Weiterbildung in einem Gebiet ist dafür keine Voraussetzung. Eine Bereichsweiterbildung dauert je nach Beschäftigungsverhältnis 1 Jahr. Es wird keine persönliche Betreuung durch einen Ermächtigten oder die Tätigkeit in einer Weiterbildungsstätte (außer Onkologische Pharmazie) gefordert.

Im Gesundheitswesen ist ein immer stärkerer Trend zu präventiven Ansätzen zu beobachten. Diesen Prozess sollten Apotheker aktiv mitgestalten. Eine Weiterbildung in "Ernährungsberatung" bietet solide und vertiefende Fachkenntnisse für Apotheker, die in Offizin und Krankenhaus als kompetente Gesprächspartner in Sachen Ernährungsberatung tätig werden und professionelle Präventionsangebote bieten möchten.

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Um im Bereich Ernährungsberatung aktiv zu werden, müssen vertiefende Fachkenntnisse in drei Hauptbereichen erworben werden:

  • Ernährungslehre und Diätetik (umfangreiches Seminarangebot)

  • Intensivtraining zu rhetorischen und ernährungspsychologischen Themen als optimale Vorbereitung auf die Durchführung von Ernährungsberatungsgesprächen

  • Gesamtkonzept einer Ernährungsberatung, die verschiedenen Organisationsformen und der Einsatz von EDV bei der Durchführung von Ernährungsanalysen vermittelt.

Diesem Konzept entsprechend sind die Seminare so gestaltet, dass eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer gefordert wird. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25 Personen begrenzt. Darüber hinaus muss jeder Seminarteilnehmer in Form einer Hausarbeit mehrere Diätpläne eigenständig erstellen. Die Diätpläne werden von der Prüfungskommission für den Bereich Ernährungsberatung durchgesehen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • einjährige ganztägige Berufstätigkeit (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung.

  • Teilnahme an insgesamt 100 Stunden Seminarprogramm
    Die Veranstaltungen werden in Form von vier Blöcken an Wochenenden angeboten.

Einzelbuchungen sind möglich, jedoch wird ausdrücklich empfohlen, die Blöcke in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, da diese didaktisch aufeinander aufbauen. Darüber hinaus findet eine Prüfung in Form eines ca. 30-minütigen Fachgespräches vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein statt.

Die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen steht jedoch darüber hinaus jedem Interessenten unabhängig vom Erwerb der Bezeichnung offen.

Die Gebühr für eine Seminarstunde beträgt 13,00 Euro (Gesamtkosten der 100-stündigen Weiterbildung 1.300,00 Euro). Die Prüfungsgebühr nach Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

In der Weiterbildung Geriatrische Pharmazie lernen Apotheker, ein umfassendes Medikationsmanagement in der Versorgung geriatrischer Patienten zu übernehmen. Sie analysieren Risikopotentiale in der Arzneimittelversorgung älterer, multimorbider und zumeist pflegebedürftiger Patienten und erarbeiten Empfehlungen für eine Modifikation des Medikationsprozesses.

Nationale und internationale Studien belegen, dass bei multimorbiden Patienten arzneimittelbezogene Probleme überproportional häufig auftreten und erhebliche Folgekosten im Gesundheitswesen verursachen. Ein nachhaltiges Medikationsmanagement kann die Versorgung der Patienten verbessern und Folgekosten im Gesundheitswesen eingesparen. Die Geriatrische Pharmazie bereitet Apotheker auf eine interdisziplinäre Tätigkeit mit Medizinern, Pflegepersonal, Angehörigen und Patienten vor. Maßnahmen, die sich auf das Lebensumfeld und die individuelle Situation des Patienten beziehen, verbessern die Qualität der Versorgung.

Im Fokus steht zunächst die Betreuung in Pflegeheimen, darüber hinaus aber auch im häuslichen Umfeld. Hier sollen Risikopotentiale in der Arzneimittelversorgung identifiziert und Empfehlungen für eine Modifikation des Medikationsprozesses erarbeitet werden. Andere Maßnahmen beziehen sich auf bereits eingetretene, klinisch relevante Nebenwirkungen und Medikationsfehler.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung in Geriatrischer Pharmazie ist

  • eine einjährige, ganztägige Berufstätigkeit oder eine entsprechend verlängerte Teilzeitbeschäftigung in einer öffentlichen Apotheke (vorzugsweise eine Apotheke mit Heimbelieferung oder Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst oder eine krankenhausversorgende Apotheke oder eine Krankenhausapotheke)

  • der Besuch der vorgeschriebenen Seminare sowie

  • folgende Unterlagen, die zur abschließenden Projektarbeit gehören:

    • einrichtungsbezogene Analyse zur Arzneimittelversorgung

    • ein daraus abgeleiteter Versorgungsstandard für die Einrichtung mit den analysierten Verbesserungsmaßnahmen

    • Vortrag für Pflegekräfte mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung

    • zwei pharmakologische Beurteilungen von Heimbewohnern über arzneimittelbezogene Probleme

    • Nachweis (Bestätigungsschreiben der Einrichtung) über ein dreitägiges Praktikum inkl. eines Nachtdienstes in einem Pflegeheim oder bei einem ambulanten Krankenpflegedienst

    • Bestätigungsschreiben der Einrichtung über die durchgeführte Schulung


Inhalte der Weiterbildung

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in:

  • Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung, Weiterleitung und strukturierter Beratung über arzneimittelbezogene Probleme

  • medizinisch-pharmazeutischer, sozialer und ökonomischer Bedeutung akuter und chronischer Erkrankungen im Alter

  • patientenorientierter Versorgung

  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und Seniorennetzwerken

  • Palliativmedizin

  • klinisch-pharmazeutischer Praxis

  • Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen

  • Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.

 

Kosten

Die Kosten für eine Seminarstunde betragen 13,00 Euro. Die Spezialisierung schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro.

Die zunehmende Resistenzentwicklung und zugleich limitierte Neuentwicklung von Antibiotika erfordern zwingend eine umsichtige, kontrollierte und angemessene Antiinfektiva-Anwendung. Dies betrifft insbesondere den Krankenhausbereich. Die S3-Leitlinie Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus bildet die Grundlage von ABS-Programmen (AntiBiotic-Stewardship) und rationaler Verordnungsstrategien mit dem Ziel einer Resistenzminimierung.

Die Weiterbildung Infektiologie qualifiziert Fachapotheker für Klinische Pharmazie, allein oder in Zusammenarbeit mit klinischen Infektiologen die Leitungsfunktion im ABS-Team zu übernehmen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Infektiologie ist eine einjährige ganztägige Berufserfahrung (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer Krankenhausapotheke oder einer krankenhausversorgenden Apotheke.

Die Teilnahme an einem insgesamt 100 Stunden umfassenden Programm ist verpflichtend. Die Veranstaltungen werden in Form von vier Blöcken an Wochenenden angeboten.

Einzelbuchungen sind grundsätzlich möglich, jedoch wird ausdrücklich empfohlen, die Blöcke in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, da diese didaktisch aufeinander aufbauen.

Eine weitere Voraussetzung ist die Erstellung verschiedener Projektarbeiten:

  • Optimierung der Antiinfektiva-Dosierung für fünf Patienten auf Grundlage patientenspezifischer Daten wenn möglich mit Therapeutischem Drug Monitoring,

  • Teilnahme an Stationsvisiten oder am infektiologischen Konsildienst und Entwicklung von 5 patientenindividuellen Vorschlägen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie zu unterschiedlichen Organinfektionen,

  • Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von fünf ärztlichen und/oder pflegerischen Anfragen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie und

  • Durchführung einer Antiinfektiva-Verbrauchsanalyse mit Kommentierung,

  • Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte oder Pflegepersonal oder Apotheker.

Aus den Ergebnissen dieser Aufgaben ist ein Optimierungskonzept zur Sicherung einer rationalen Antiinfektiva-Verordnung für die Einrichtung zu erarbeiten.

Das Optimierungskonzept wird im IV. Seminarblock an Hand einer Beamer-Präsentation vorgestellt und durch den Prüfungsausschuss bewertet.

Die Spezialisierung schließt mit einer mündlichen Einzelprüfung nach der Seminarteilnahme vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein. Die Prüfungstermine werden im Seminar bekannt gegeben. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Seminarprogramm 2023/2024

Hier können Sie die Termine buchen: Link zu den Seminaren

Medikationsmanagement im Krankenhaus ist der Bereich der Pharmazie, der die individuelle arzneimittelbezogene und kontinuierliche Betreuung der Krankenhauspatienten sowie die Beratung der für die stationäre Behandlung verantwortlichen Ärzte und Pflegekräfte umfasst. Dazu bewerten und optimieren Apotheker auf Station als Teil eines interprofessionellen Teams die individuelle Arzneimitteltherapie fortlaufend im Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Adhärenz der Patienten.

Der Weiterbildungsbereich Medikationsmanagement im Krankenhaus umfasst darüber hinaus die Begleitung des gesamten Arzneimittelversorgungsprozesses und die nahtlose arzneimittelbezogene Versorgung der Patienten an den Schnittstellen des Krankenhausaufenthaltes durch Apotheker auf Station, die damit zur Erhöhung der   Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit im Krankenhaus beitragen.

Die Weiterbildung im Bereich Medikationsmanagement im Krankenhaus richtet sich an Apothekerinnen und Apotheker, die in Krankenhäusern, Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken beschäftigt sind.


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Abschluss der Weiterbildung zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie oder Nachweis über die begonnene Weiterbildung in Klinischer Pharmazie

  • Tätigkeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte für Medikationsmanagement im Krankenhaus

  • Besuch von 100 anerkannten Seminarstunden gemäß den Richtlinien zur Durchführung der Weiterbildung Medikationsmanagement im Krankenhaus

  • Besuch von mindestens fünf der von der Apothekerkammer Nordrhein begleitend zur Weiterbildung organisierten kostenfreien Online-Qualitätszirkel (genaue Daten werden im Verlauf der Weiterbildung bekannt gegeben). Die persönliche Betreuung durch einen zur Weiterbildung ermächtigten Apotheker ist nicht erforderlich.

  • durchschnittlich 4 Stunden pro Woche klinisch-pharmazeutische Tätigkeit auf Stationen(en) des Krankenhauses während der Weiterbildung (Nachweis von mindestens 150 Stunden Tätigkeit zum Ende der Weiterbildung)

  • Teilnahme an den in die Seminarwochen integrierten Hospitationstagen (Die Verteilung auf die Hospitationsplätze erfolgt im Laufe der jeweiligen Seminarwoche durch die Seminarbetreuung vor Ort bzw. die Apothekerkammer.)

  • Bearbeitung von insgesamt zehn Patientenfällen aus mindestens fünf medizinischen Fachrichtungen (einer der Fälle wird in Rahmen eines Qualitätszirkels präsentiert, zu einem weiteren erhält der Weiterzubildende strukturiertes schriftliches und ggf. mündliches Feedback)

  • Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch Prüfung.

Die Kosten für eine Seminarstunde betragen 13,00 Euro. Somit betragen die Gesamtkosten der 100-stündigen Weiterbildung 1.300,00 Euro. Die Spezialisierung schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro.

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform greifen eine Reihe von gravierenden Einschnitten in das bisherigen Apothekensystem. Diese Veränderungen erfordern ein verstärktes Engagement, um den wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen entgegentreten zu können. Die Apothekerkammer Nordrhein unterstützt Sie hierbei durch vielfältige Angebote auf verschiedenen Ebenen. Eine der Möglichkeiten ist die Spezialisierung im Bereich Naturheilmittel und Homöopathie.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilmittel und Homöopathie ist eine einjährige ganztätige Berufstätigkeit (jeweils gültige tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Bereits abgeleistete Zeiten werden angerechnet.

Was soll erreicht werden?

Mit der Weiterbildung Naturheilmittel und Homöopathie verfolgen wir das Ziel, eine Reihe von Apotheken als Zentren für alternative Therapierichtungen aufzubauen. Etwa 60 Prozent der Arzneimittel werden im Rahmen der Selbstmedikation erworben. Naturheilmittel bilden dabei einen besonders großen Anteil. Die große Affinität in der Bevölkerung zu Naturheilmitteln ist durch sachkundige Information und Beratung in der Apotheke zu fördern und zu intensivieren. Keine Selbstmedikation soll dem Zufall überlassen werden, sondern effizient durch Information und Beratung in der Apotheke begleitet werden.

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Die Weiterbildung im Bereich Naturheilmittel und Homöopathie zielt darauf ab, schwerpunktmäßig Kenntnisse in den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie und verwandter Heilsysteme wie Anthroposophie, Spagyrik, Isopathie, Schüssler-Salz-Therapie, Komplexmitteltherapie, dem System der Grundregulation sowie der Orthomolekularen Medizin zu vermitteln. Ferner finden alternative Therapieansätze wie die Bach-Blüten-Therapie und die traditionelle chinesische Medizin gemäß ihrem praktischen Stellenwert einen Platz. Die Weiterbildung wird durch ein hochqualifiziertes Referententeam bestehend aus praktisch tätigen Fachärzten für Naturheilverfahren und in alternativen Therapierichtungen versierten Apothekern durchgeführt. Die Bearbeitung bestimmter Patientenfallbeispiele ist dabei ebenso Gegenstand der Weiterbildung wie die fundierte Kenntnis entsprechender Handlungsmöglichkeiten. Die Weiterbildung umfasst 100 Seminarstunden. Auch die Anfertigung von Projektarbeiten gehört dazu. Die Spezialisierung schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein.

Kosten
Die Gebühr für eine Seminarstunde beträgt 13,00 Euro (Gesamtkosten der 100-stündigen Weiterbildung 1.300,00 Euro). Die Prüfungsgebühr nach Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apotheker sorgen für eine sachgerechte und sichere Versorgung des Krebspatienten mit Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung der Pharmakologie der Tumortherapeutika sowie deren sachgerechter Herstellung und Handhabung. Sie arbeiten mit anderen Heilberufen in Fragen der Tumortherapie zusammen.

Dies schließt die klinisch-pharmazeutische Beratung des onkologisch tätigen Arztes und Pflegepersonals, die pharmazeutische Betreuung des Krebspatienten, den Umgang mit Informationen auf dem Gebiet der Onkologie sowie die Mitwirkung an klinisch-onkologischen Studien ein.

Voraussetzungen

Die Urkunde Onkologische Pharmazie wird verliehen an Apothekerinnen und Apotheker, die hierzu besondere, vertiefte Kenntnisse nachweisen können. Es sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Approbation als Apothekerin oder Apotheker

  • Besuch der vorgeschriebenen Seminare mit mindestens 100 Stunden gemäß Durchführungsempfehlungen/Seminarinhalte

  • Nachweis der Praxisanforderungen gemäß Durchführungsempfehlungen

  • Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung


Weiterbildungsziel und -inhalte:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in

  • Handhabung von Tumortherapeutika

    • Umgang mit Tumortherapeutika in der Apotheke

    • Herstellung und Prüfung unter besonderer Berücksichtigung von Stabilität und Inkompatibilität

    • Entsorgung und deren Dokumentation

    • Vermeidung von Gefährdungen der Patienten und des Personals

  • Grundlagen der Onkologie

    • Onkologische Krankheitsbilder

    • Prozesse der Tumorentstehung und Methoden der Tumorerkennung

  • Prinzipien der Tumortherapie und Mechanismen der Tumorresistenz

    • Besonderheiten der onkologischen Therapie bei pädiatrischen und geriatrischen Patienten

    • ökonomische und soziale Bedeutung von Tumorerkrankungen

    • Pharmakologie der Tumortherapeutika

    • Dosierungsstrategien von Zytostatika, individualisierte Dosierungsentscheidungen

    • Supportivtherapie spezieller Antiemetika

    • pharmazeutisch-technologische Eigenschaften der Tumortherapeutika,

  • klinisch-pharmazeutischer Praxis

    • Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal,

    • patientenorientierte Versorgung / pharmaceutical care,

  • Information

    • Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen

    • Beobachtung und Weiterleitung von Arzneimittelrisiken

  • Planung und Durchführung klinischer Studien in der Onkologie

  • Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12 Monate in einer zur Weiterbildung für Onkologische Pharmazie zugelassenen, öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder anderen Einrichtung mit eigener Zytostatika-Herstellung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren. Die/Der Weiterzubildende muss mindestens 300 Zytostatika-Zubereitungen beurteilen und überprüfen und 100 applikationsfertige Herstellungen selbst ausführen.

Verteilungsmodus

Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Bereich Onkologische Pharmazie:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage einsehen.

Die Anmeldungen zu den erforderlichen Seminaren erfolgen in eigener Verantwortung und sind direkt über die entsprechenden Apothekerkammern zu buchen.

 

Abschluss

Die Prüfungsgebühr zum Abschluss der Weiterbildung beträgt 150,00 Euro, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Weiterbildung im Bereich Pädiatrische Pharmazie

Dieser jüngste Weiterbildungsbereich wurde auf Initiative der Apothekerkammer Nordrhein auf Ebene der Bundesapothekerkammer ausgearbeitet und durch die Kammerversammlung am 05.06.2024 in die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein aufgenommen.

Die Pädiatrische Pharmazie ist der Bereich der Pharmazie, der sich mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung sowie mit der Arzneimittelversorgung von Patientinnen und Patienten im Kindes- und Jugendalter und deren Angehörigen befasst. Dazu zählen insbesondere auch die qualitätsgesicherte Herstellung pädiatrischer Rezepturen, das Kennenlernen kindgerechter Arzneiformen sowie die Beratung und der Austausch mit pädiatrisch tätigen Ärzten und Pflegekräften mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit bei dieser besonderen Patientengruppe zu erhöhen.

Die neue Weiterbildung befasst sich zudem mit Themen der kindlichen Entwicklung, typischen Krankheitsbildern, altersgerechter Ernährung und der Lebensphase Pubertät.

Die pharmazeutische Beratung und Betreuung Schwangerer, Stillender sowie bei Kinderwunsch wird ebenfalls berücksichtigt.

 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Pädiatrische Pharmazie“ ist eine 12- monatige pharmazeutische Berufstätigkeit in einer geeigneten Einrichtung. Die Weiterbildung richtet sich vorrangig an Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern bzw. Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken und umfasst 100 Seminarstunden.

Während der Weiterbildungszeit werden verschiedene Rezepturen in pädiatrischer Dosierung hergestellt. Die Qualität von mindestens einer Kapselherstellung muss durch eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, z.B. ZL- Ringversuch, nachgewiesen werden. Die erfolgreiche Teilnahme in Form der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme muss bei der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden.

Sollte in der Weiterbildungsstätte die Herstellung von Kapseln nicht möglich sein, z. B. auf einer pädiatrischen Station eines Krankenhauses, muss dies im Rahmen einer Hospitation/Praktikum, z. B. in einer Apotheke, erfolgen.

Weiterhin ist eine schriftliche Projektarbeit mit unmittelbarem Bezug zur Pädiatrischen Pharmazie einzureichen. Ein dreitägiges Praktikum in wahlweise einer Kinderarztpraxis, auf einer Kinderstation oder in einem Kinderhospiz wird empfohlen.

Am Ende der Weiterbildung sind die erworbenen Kenntnisse in einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein nachzuweisen.

Die Kosten für die Weiterbildung betragen ca. 1450€. Zur finanziellen Unterstützung der Weiterzubildenden hat der Vorstand der AKNR beschlossen, dass die AKNR denjenigen, die die Weiterbildung erfolgreich mit der Prüfung abschließen, in den kommenden zwei Jahren die Kosten für den vorgeschriebenen ZL-Ringversuch erstatten wird.

Im Gesundheitswesen ist ein immer stärkerer Trend zu präventiven Ansätzen zu beobachten. Diesen Prozess sollten Apotheker aktiv mitgestalten. Eine Weiterbildung im Bereich "Prävention und Gesundheitsförderung" befähigt Apotheker, innerhalb und außerhalb der öffentlichen Apotheke (Schulen, Krankenkassen, betriebliche Gesundheitsförderung) präventiv tätig zu werden. Dabei steht die Durchführung von Patientenschulungen und Einzelberatungen auf Honorarbasis im Mittelpunkt.

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Im Rahmen einer Weiterbildung im Bereich "Prävention und Gesundheitsförderung" erfolgt eine pädagogisch-psychologische und rhetorische Qualifizierung, Fachkenntnisse über Prävention werden vermittelt und neue Dienstleistungskonzepte vorgestellt. Darüber hinaus wird der Umgang mit Print- und elektronischen Medien geübt, um die Bevölkerung über die neuen präventiven Leistungen der Apothekerschaft zu informieren.

In einem abschließenden Planspiel werden die neu erworbenen Fähigkeiten angewendet, um eine optimale Vorbereitung für die Praxis zu erzielen.

Durch aktive Mitarbeit der Teilnehmer werden die Inhalte erlebnisreich vermittelt. So sind ein Walkingkurs, Gesundheitsernährung und eine Erlebnisentspannung integrierter Bestandteil der Weiterbildung. Jeder Seminarteilnehmer schreibt eine Projektarbeit, die von der Prüfungskommission Gesundheitsberatung durchgesehen und bewertet wird.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Nachweis einer einjährigen, ganztägigen Berufstätigkeit (tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung mit Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsvorsorge 

  • Seminarbesuche

  • erfolgreich angefertigte Projektarbeit (Bestandteil des Seminars)

Am Ende der Weiterbildung steht ein ca. 30-minütiges Prüfungsgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein.

Im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung hat die AKNR kein eigenes Seminarangebot. Bei Interesse an dieser Weiterbildung informieren Sie sich bitte über den Weiterbildungskalender der ABDA, ob es derzeit Seminare in anderen Kammerbereichen gibt. Zudem führt die Apothekerkammer Bayern eine Interessentenliste zum Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.